{"id":538,"date":"2023-02-07T16:12:45","date_gmt":"2023-02-07T16:12:45","guid":{"rendered":"https:\/\/wespe-online.de\/?p=538"},"modified":"2023-05-08T17:42:14","modified_gmt":"2023-05-08T17:42:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wespe-online.de\/?p=538","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"538\" class=\"elementor elementor-538\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-18afea0 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"18afea0\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-958bb7a elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"958bb7a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"1811\" height=\"748\" src=\"https:\/\/wespe-online.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/wespe_satzung.jpg\" class=\"attachment-full size-full wp-image-2176\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/wespe-online.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/wespe_satzung.jpg 1811w, https:\/\/wespe-online.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/wespe_satzung-300x124.jpg 300w, https:\/\/wespe-online.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/wespe_satzung-1024x423.jpg 1024w, https:\/\/wespe-online.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/wespe_satzung-768x317.jpg 768w, https:\/\/wespe-online.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/wespe_satzung-1536x634.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 1811px) 100vw, 1811px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3914ccf elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3914ccf\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-5667451\" data-id=\"5667451\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2bb700c elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"2bb700c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6a0a4a8 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6a0a4a8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1><strong>Satzung<\/strong><\/h1><h2>Satzung des SV West-Eimsbu\u0308ttel von 1923 e.V.<\/h2><h3>\u00a0<\/h3><h4><strong>\u00a7 1 Name, Sitz<\/strong><\/h4><ol><li>Der Sport-Verein West Eimsbu\u0308ttel von 1923 e.V. (Verein) wurde am 5. April 1923 gegru\u0308ndet und hat seinen Sitz in Hamburg.<\/li><li>Der Verein ist gemeinnu\u0308tzig, rechtsfa\u0308hig und in das Vereinsregister unter VR 5489 beim AG Hamburg eingetragen.<\/li><li>Die Vereinsfarben sind blau, wei\u00df und schwarz. Die Vereinsflagge zeigt auf blauem Felde ein auf der Diagonale stehendes Quadrat, das von einem breiten schwarzen und einem gleich breiten wei\u00dfen Streifen eingefasst ist. Das Vereinsabzeichen besteht aus einem auf der Spitze stehenden, mit Silber eingefasstem Quadrat, welches quer u\u0308ber die Mitte die Buchstaben \u201eS.V.W.E.\u201c zeigt.<\/li><li>Das Gescha\u0308ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ol><h3>\u00a0<\/h3><h4><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/h4><h3>\u00a0<\/h3><ol><li>Der Zweck des Vereins ist die Fo\u0308rderung des Sports.<\/li><li>Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Ausu\u0308ben der angebotenen Sportarten einschlie\u00dflich der damit verbundenen Pflege der Kameradschaft. Der Zweck wird u. a. weiter verwirklicht durch die Einrichtung planma\u0308\u00dfigen Trainingsbetriebs sowie die Durchfu\u0308hrung von Wettka\u0308mpfen und Leistungspru\u0308fungen etc.<\/li><li>Der Verein soll Mitglied der fu\u0308r ihn zusta\u0308ndigen Sportverba\u0308nde sein und erkennt deren Satzungen an.<\/li><li>Der Verein, seine Amtstra\u0308ger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsa\u0308tzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten fu\u0308r die ko\u0308rperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtstra\u0308ger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und fu\u0308hren regelma\u0308\u00dfig Pra\u0308ventionsma\u00dfnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt im Sport durch. Der Verein wendet sich entschieden gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.<\/li><li>Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, sich gema\u0308\u00df der Anti-Doping-Richtlinien der Dachverba\u0308nde einer angeordneten Doping-Kontrolle zu unterziehen. Bei schuldhaften Versto\u0308\u00dfen eines Mitgliedes gegen die Anti-Doping-Richtlinien ist das Mitglied gegenu\u0308ber dem Verein schadenersatzpflichtig.<\/li><\/ol><h3>\u00a0<\/h3><h3><strong>\u00a7 3 Gemeinnu\u0308tzigkeit<\/strong><\/h3><h3>\u00a0<\/h3><ol><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbegu\u0308nstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos ta\u0308tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermo\u0308gen.<\/li><li>Die Mittel des Vereins du\u0308rfen nur fu\u0308r satzungsma\u0308\u00dfige Zwecke verwendet werden.<\/li><li>\u00a0Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig hohe Vergu\u0308tungen begu\u0308nstigt werden.<\/li><li>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Verein dem gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand Aufwandsentscha\u0308digungen nach \u00a7 3, Ziffer 26a ESTG (Ehrenamtspauschale) bis zur dort festgesetzten Ho\u0308he zahlen. U\u0308ber die Zahlung einer entsprechenden Aufwandsentscha\u0308digung an Mitglieder anderer Vereinsorgane oder Inhaber von Funktionen entscheidet der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand.<\/li><\/ol><h3>\u00a0<\/h3><h4><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/h4><p>1. Der Verein besteht aus:<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) ordentlichen Mitgliedern,<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">b) jugendlichen Mitgliedern,<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">c) Ehrenmitgliedern.Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind ordentliche Mitglieder.<\/p><p>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a02. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind jugendliche Mitglieder.<\/p><p>3. Ehrenmitglieder werden durch den erweiterten Vorstand ernannt, wenn sie<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) sich um den Verein besonders verdient gemacht oder den Zweck des Vereins in besonderer Weise gefo\u0308rdert haben.<\/p><h4><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4><ol><li>\u00a0Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich beantragt werden. Im Aufnahmeantrag hat der Antragsteller zu erkla\u0308ren, dass er die Vereinssatzung als verbindlich anerkennt.<\/li><li>U\u0308ber die Aufnahme entscheidet der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begru\u0308ndung.<\/li><\/ol><h4><strong>\u00a7 6 Erlo\u0308schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4><ol><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li><li>Der Austritt muss schriftlich erkla\u0308rt werden. Er wird wirksam zum Schluss eines Kalenderquartals, sofern eine Ku\u0308ndigungsfrist von 4 Wochen eingehalten wird.<\/li><li>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden<\/li><\/ol><p style=\"margin-left: 40px;\">a) bei einem schweren Versto\u00df gegen die Satzung oder bei grob unsportlichem Verhalten,<br \/>b) bei vereinsscha\u0308digendem oder unehrenhaftem Verhalten,<br \/>c) bei Nichtzahlung trotz Mahnung von sechs Monatsbeitra\u0308gen.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">\u00a0Der Ausschluss erfolgt nach Anho\u0308rung des Betroffenen durch den gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand. Er ist dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief unter Beifu\u0308gung einer Rechtsmittelbelehrung mitzuteilen.<\/p><p>\u00a0 \u00a0 \u00a05. Gegen den Ausschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.<br \/>U\u0308ber die Berufung entscheidet nach Anho\u0308rung des Betroffenen in den Fa\u0308llen der Ehrenrat und der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand.<\/p><h4><strong>\u00a7 7 Beitra\u0308ge<\/strong><\/h4><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Aufnahmegebu\u0308hren, Beitra\u0308ge, Zusatzbeitra\u0308ge oder Umlagen im Bankeinzugsverfahren (Lastschriftverfahren) zu entrichten. U\u0308ber Ausnahmen entscheidet auf Antrag der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand.<\/li><li>Zur Deckung eines au\u00dferordentlichen Finanzbedarfs kann die Mitgliederversammlung die Erhebung von Sonderumlagen einmal im Jahr beschlie\u00dfen. Diese du\u0308rfen nicht die Ho\u0308he des jeweils aktuellen Jahresmitgliedsbeitrages u\u0308berschreiten. Wird der Verwendungszweck erfu\u0308llt, ohne dass die Sonderumlage verbraucht ist, ist u\u0308ber die Verwendung des u\u0308berschie\u00dfenden Betrages erneut durch die Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen.<\/li><li>Die Monatsbeitra\u0308ge sind quartalsweise im Voraus zu zahlen.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li><li>Die Abteilungsausschu\u0308sse ko\u0308nnen Mitglieder, die ihren Beitragsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, bis zur Entrichtung des Beitrages vom Sportbetrieb ausschlie\u00dfen.<\/li><\/ol><\/li><\/ol><h4><strong>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/strong><\/h4><p style=\"padding-left: 40px;\">1. Organe des Vereins sind:<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) Die Mitgliederversammlung,<br \/>b) der erweiterte Vorstand,<br \/>c) der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand,<br \/>d) der Ehrenrat, e) die Jugendversammlung \/ Jugendausschuss f) Ausschu\u0308sse<br \/>g) die Rechnungspru\u0308fer<\/p><h4><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4><p style=\"padding-left: 40px;\">\u00a0 \u00a0 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Ihre Beschlu\u0308sse sind fu\u0308r alle Vereinsmitglieder verbindlich. Ihrer Beschlussfassungen unterliegt insbesondere:<\/p><p style=\"margin-left: 40px; padding-left: 40px;\">a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung<br \/>b) Genehmigung des Jahresabschlusses<br \/>c) die Entlastung des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes, d) die Wahl des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes,<br \/>e) die Besta\u0308tigung des Jugendwartes<br \/>f) die Wahl der Rechnungspru\u0308fer,<br \/>g) die Wahl des Ehrenrates,<br \/>h) die Festsetzung der Beitra\u0308ge (\u00a77),<br \/>i) die Besta\u0308tigung von Satzungsa\u0308nderungen.<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\">2. Die Mitgliederversammlung findet im 1. Halbjahr eines ungeraden Kalenderjahres statt. Sie wird vom gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Vereinszeitung und\/oder im Internet einberufen. Es ist eine Einberufungsfrist von mindestens sechs Wochen einzuhalten. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem\u00a0 1.Vorsitzenden, im Verhinderungsfall dem 2. Vorsitzenden, die jeweils einen Protokollfu\u0308hrer ernennen. Der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand ist berechtigt, eine dritte Person mit der Versammlungsleitung zu betrauen.<br \/>3. Mit der Einberufung ist die Tagesordnung bekanntzugeben. Sie hat zu enthalten:<\/p><p style=\"margin-left: 40px; padding-left: 40px;\">a) Feststellung der Beschlussfa\u0308higkeit sowie der form- und fristgerechten Einberufung der Versammlung,<br \/>b) Bericht des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes, des Ehrenrates und der Abteilungsausschu\u0308sse,<br \/>c) Bericht der Rechnungspru\u0308fer,<br \/>d) Beschlussfassungen nach \u00a7 9, 1.,<br \/>e) Antra\u0308ge,<br \/>f) Verschiedenes.<\/p><p style=\"text-align: left; padding-left: 40px;\">4. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Satzungsa\u0308nderungen mit 3\u20444 Mehrheit. Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder,\u00a0 die mindestens sechs Monate dem Verein angeho\u0308ren. Abgestimmt wird durch Handzeichen,\u00a0 wenn nicht von mindestens zehn Prozent der anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung\u00a0 verlangt wird. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Zur Gu\u0308ltigkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bzw. nach \u00a7 9, 6. bezeichnet wird. Wenn die Mitgliederversammlung mehrheitlich dafu\u0308r ist, ko\u0308nnen Wahlen \u201een bloc\u201c durchgefu\u0308hrt werden.<br \/>Stehen mehrere Personen fu\u0308r ein Amt zur Wahl, gilt als gewa\u0308hlt, wer mehr als die Ha\u0308lfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Sind auf keinen der Bewerber mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen entfallen, findet zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Ergibt sich dabei Stimmengleichheit, wird die Wahl wiederholt.<\/p><p>\u00a0 \u00a0 \u00a05. Die Mitgliederversammlung ist ohne Ru\u0308cksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfa\u0308hig.<br \/>6. Antra\u0308ge zur Mitgliederversammlung sowie Wahlvorschla\u0308ge sind spa\u0308testens vier Wochen vorher schriftlich der Gescha\u0308ftsstelle einzureichen. Diese sind, soweit sie nicht in der Einberufung bezeichnet sind, in eine aktualisierte Tagesordnung aufzunehmen, die umgehend auf der\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Website des Vereins bekannt zu geben ist und zusa\u0308tzlich auf der Versammlung ausliegen muss. Abweichend von \u00a7 32 Absatz 1 Satz 2 BGB Ko\u0308nnen spa\u0308ter eingegangene Antra\u0308ge nur dann behandelt werden, wenn fu\u0308r deren Behandlung ein dringendes Regelungsbedu\u0308rfnis noch in dieser Mitgliederversammlung besteht und dieses dringende Regelungsbedu\u0308rfnis von mindestens 2\/3 der anwesenden Mitglieder bejaht wird. Nicht zula\u0308ssig sind Antra\u0308ge, die diese Voraussetzungen nicht erfu\u0308llen sowie alle Antra\u0308ge auf Satzungsa\u0308nderung,Beitragsa\u0308nderung und Beschlu\u0308sse u\u0308ber Umlagen. Fu\u0308r Wahlvorschla\u0308ge ist die Dringlichkeit dann gegeben, wenn kein Wahlvorschlag vorliegt.<br \/>7. U\u0308ber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Es ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollfu\u0308hrer zu unterzeichnen und auf Wunsch in der Gescha\u0308ftsstelle einzusehen. Einspru\u0308che sind spa\u0308testens vier Wochen nach der Versammlung schriftlich der\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Gescha\u0308ftsstelle einzureichen.<\/p><h4><strong>\u00a7 10 Erweiterter Vorstand<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand, den Abteilungsvorsitzenden und dem Vereins-Ehrenamtsbeauftragten.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">2. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfa\u0308hig, wenn mindestens die Ha\u0308lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Davon muss mindestens ein Mitglied dem gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB angeho\u0308ren (\u00a7 11, 2.). Auf den Sitzungen ko\u0308nnen sich die Abteilungsvorsitzenden vertreten lassen.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">3. Der erweiterte Vorstand beschlie\u00dft u\u0308ber die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages und die Ehrung von Mitgliedern.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">4. Der erweiterte Vorstand hat folgende Aufgaben:<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) Zustimmung zur Einrichtung, Zusammenlegung oder Auflo\u0308sung von Abteilungen, b) Zustimmung zur Aufnahme von Darlehen, die nicht im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und im Einzelfall \u20ac 20.000, \u2014 oder p.a. \u20ac 30.000, \u2014 u\u0308bersteigen, zur U\u0308bernahme von Bu\u0308rgschaften und der Stellung sonstiger Sicherheiten sowie zum Eingehen von Wechselgescha\u0308ften,<br \/>c) Zustimmung zum Erwerb oder zur Vera\u0308u\u00dferung von Vereinsvermo\u0308gen, soweit nicht im<br \/>Haushaltsvoranschlag vorgesehen, im Wert ab \u20ac 20.000, \u2013,<br \/>d) Zustimmung zu Vertra\u0308gen mit Verpflichtungen im Einzelfall fu\u0308r einen Betrag u\u0308ber \u20ac 20.000, \u2014 p.a., insbesondere bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Arbeitsvertra\u0308gen.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">5. Der erweiterte Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit u\u0308ber die unter 4. a) -d) genannten Punkte. Wird die Zustimmung durch den erweiterten Vorstand versagt, gelten die in 4. a) \u2013 d) aufgefu\u0308hrten Gescha\u0308fte endgu\u0308ltig als abgelehnt.<br \/>6. Der erweiterte Vorstand kann mit Zustimmung des Ehrenrates Abteilungen einrichten, zusammenlegen oder auflo\u0308sen.<br \/>7. Der erweiterte Vorstand kann Mitglieder der Ausschu\u0308sse nach Anho\u0308rung der Betroffenen ihrer A\u0308mter entheben und bis zur Neuwahl Vertreter bestellen.<br \/>8. Die Beschlu\u0308sse des erweiterten Vorstandes sind zu protokollieren. Eine Ausfertigung des Protokolls ist in der Protokollsammlung der Gescha\u0308ftsstelle einzusehen und den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes zu u\u0308bersenden.<\/p><p>\u00a7 11 Gescha\u0308ftsfu\u0308hrender Vorstand<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand ist das verantwortliche Fu\u0308hrungsorgan des Vereins. Er besteht aus:<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) 1. Vorsitzender,<br \/>b) 2. Vorsitzender,<br \/>c) 1. Schatzmeister,<br \/>d) 2. Schatzmeister,<br \/>e) Jugendwart<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">\u00a02. Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 1. Schatzmeister. Je zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">4. Der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand hat der Mitgliederversammlung eine Jahresabrechnung vorzulegen, die eine Aufstellung u\u0308ber die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Gescha\u0308ftsjahres sowie eine U\u0308bersicht u\u0308ber die Liquidita\u0308t und eine Aufstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins entha\u0308lt.<br \/>5. Der Haushaltsvoranschlag wird ja\u0308hrlich vom gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand aufgestellt. Er hat alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, ferner Angaben u\u0308ber die Verwendung eines voraussichtlichen U\u0308berschusses oder die Deckung eines voraussichtlichen Unterschusses. Alle Positionen des Haushaltsvoranschlages sind gegenseitig deckungsfa\u0308hig.<br \/>6. Die Mitglieder des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes u\u0308ben das Hausrecht aus. Gegen diese Entscheidung ist kein Widerspruch mo\u0308glich.<br \/>7. Die Mitglieder des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes ko\u0308nnen an allen Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen. Der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand ist von allen Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen der Ausschu\u0308sse rechtzeitig zu unterrichten, mindestens\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0u\u0308ber den Termin der Jahresabteilungsversammlung.<br \/>8. Die Mitglieder des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewa\u0308hlt bzw. besta\u0308tigt. Die Mitglieder des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes bleiben bis zur Neuwahl im Amt. 9. Scheiden im Laufe eines Gescha\u0308ftsjahres Mitglieder des\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes aus, so erga\u0308nzt sich dieser bis zur Mitgliederversammlung selbst. Scheidet mehr als ein Vorstandsmitglied im Sinne von \u00a7 26 BGB aus, muss eine Neuwahl stattfinden (\u00a7 16, 1.c).<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">10. Die Beschlu\u0308sse des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes sind zu protokollieren. Eine Ausfertigung des Protokolls ist dem Ehrenrat zu u\u0308bersenden.<\/p><h4><strong>\u00a7 12 Ehrenrat<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Der Ehrenrat hat folgende Aufgaben:<\/p><p style=\"margin-left: 120px;\">a) Zustimmung zur Einrichtung, Zusammenlegung oder Auflo\u0308sung von Abteilungen, b) Eympfehlungen zur Aufnahme von Darlehen, die nicht im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und im Einzelfall \u20ac 20.000,\u2013 oder p.a. \u20ac 30.000,\u2013 u\u0308bersteigen, zur U\u0308bernahme von Bu\u0308rgschaften und der Stellung sonstiger Sicherheiten sowie zum Eingehen von Wechselgescha\u0308ften,<br \/>c) Empfehlungen zum Erwerb oder zur Vera\u0308u\u00dferung von Vereinsvermo\u0308gen, soweit nicht im Haushaltsvoranschlag vorgesehen, im Wert ab \u20ac 20.000,\u2013,<br \/>d) Empfehlungen zu Vertra\u0308gen mit Verpflichtungen im Einzelfall fu\u0308r einen Betrag u\u0308ber \u20ac 20.000,\u2013 p.a., insbesondere bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Arbeitsvertra\u0308gen.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">2. Der Ehrenrat beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit u\u0308ber die unter 1. a)-d) genannten Punkte. Die Beschlu\u0308sse des Ehrenrates sind zu protokollieren.<br \/>Eine Ausfertigung des Protokolls ist an den gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden und erweiterten Vorstand zu senden.<br \/>3. Der Ehrenrat soll vom gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand in Angelegenheiten von grundsa\u0308tzlicher Bedeutung geho\u0308rt werden.<br \/>4. Der Ehrenrat ist zusta\u0308ndig fu\u0308r die Entscheidung u\u0308ber Berufungen gema\u0308\u00df \u00a7 6, 5. und fu\u0308r die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern.<br \/>5. Der Ehrenrat besteht aus mindestens drei, ho\u0308chstens neun Mitgliedern. Sie mu\u0308ssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein mindestens 10 Jahre angeho\u0308ren.<br \/>Mitglieder des erweiterten Vorstandes du\u0308rfen dem Ehrenrat nicht angeho\u0308ren.<br \/>6. Die Mitglieder des Ehrenrates werden auf die Dauer von zwei Jahren gewa\u0308hlt. Beim vorzeitigen<br \/>Ausscheiden eines Mitgliedes erga\u0308nzt sich der Beirat bis zur na\u0308chsten Mitgliederversammlung selbst, wenn die Zahl von drei Mitgliedern unterschritten wird.<br \/>7. Der Ehrenrat wa\u0308hlt aus sich heraus seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.<\/p><h4><strong>\u00a7 13 Jugend \/ Vereinsjugendversammlung<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Die Vereinsjugendversammlung ist das ho\u0308chste Organ der Vereinsjugend. Die Vereinsjugend-versammlung wird vom Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Vereinszeitung und\/oder im Internet einberufen und geleitet. Die Vereinsjugendversammlung findet in ungeraden Jahren mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung statt. Die Einladungsfrist muss mindestens sechs Wochen betragen.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">2. Die Aufgaben der Vereinsjugendversammlung sind:<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) Die Selbstverwaltung in allen Vereinsjugendangelegenheiten.<br \/>b) Die Wahl eines Vorsitzenden als Vertreter der Vereinsjugend im gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand.<br \/>c) Die Wahl eines Vereinsjugendausschusses, dessen Aufgaben und Zusammensetzung sich aus der Jugendordnung ergeben, jeweils fu\u0308r zwei Jahre. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>d) Eine Jugendordnung zu beschlie\u00dfen, die alle Belange der Vereinsjugend regelt. Die Jugendordnung beno\u0308tigt die Genehmigung durch den gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand.<br \/>e) Bildung von Arbeitsgemeinschaften fu\u0308r besondere Aufgaben.Weiteres u\u0308ber die Aufgaben und Befugnisse der Vereinsjugendversammlung bestimmt die Jugendordnung.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">3. Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses bedarf der Besta\u0308tigung durch die Mitgliederversammlung.<br \/>4. Eine au\u00dferordentliche Vereinsjugendversammlung kann jederzeit vom Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses einberufen werden. Sie muss innerhalb von zwei Monaten durchgefu\u0308hrt werden, wenn mindestens 1\/5 der jugendlichen Mitglieder (\u00a7 4, 3.) dieses mit schriftlicher Begru\u0308ndung verlangt. Mit der Einberufung sind der Grund fu\u0308r die au\u00dferordentliche Vereinsjugendversammlung und die Tagesordnung bekanntzugeben. Die Einladungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.<br \/>5. Sinngema\u0308\u00df gelten fu\u0308r die Vereinsjugendversammlung und die au\u00dferordentliche Vereinsjugend-versammlung, insbesondere bei Abstimmungen und Wahlen, die Bestimmungen fu\u0308r die ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung (\u00a7 9, 2. \u2013 7. sowie \u00a7 16).<\/p><h4><strong>\u00a7 14 Rechnungspru\u0308fer<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Die Rechnungspru\u0308fer haben das Rechnungswesen und die Jahresabrechnungen des Vereins auf ihre Ordnungsma\u0308\u00dfigkeit zu pru\u0308fen und der Mitgliederversammlung zu berichten. Sie haben das Recht, die Vorlage sa\u0308mtlicher Rechnungsunterlagen und Belege in den Ra\u0308umen des Vereins zu verlangen. U\u0308ber das Pru\u0308fungsergebnis ist jeweils ein schriftlicher Bericht zu erstellen und dem Ehrenrat sowie dem gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand zuzuleiten.<br \/>2. Sie werden im zwei Jahres Rhythmus gewa\u0308hlt und du\u0308rfen nicht dem Vorstand, oder einem Abteilungsausschuss angeho\u0308ren.<\/p><h4><strong>\u00a7 15 Abteilungen<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Der Verein gliedert sich in Abteilungen, die von Abteilungsausschu\u0308ssen (\u00a7 8) geleitet werden. \u00a7 16 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<br \/>2. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Sie muss von ihm innerhalb von zwei Monaten durchgefu\u0308hrt werden,<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) wenn der Ehrenrat einen entsprechenden Beschluss fasst,<br \/>b) wenn mindestens 50 ordentliche Mitglieder (\u00a7 4, 2.) dies mit schriftlicher Begru\u0308ndung verlangen oder<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">c) wenn eine Neuwahl stattfinden muss, da im Gescha\u0308ftsjahr mehr als ein Vorstandsmitglied im Sinne von \u00a7 26 BGB ausgeschieden ist.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">3. Mit der Einberufung sind der Grund fu\u0308r die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung und die Tagesordnung bekanntzugeben.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">4. Die Einladungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.<br \/>5. Im U\u0308brigen sind auf au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen die Bestimmungen des \u00a7 9 entsprechend anzuwenden.<\/p><h4><strong>\u00a7 17 Haftung<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Mit Erwerb der Mitgliedschaft verzichtet jedes Mitglied auf alle Anspru\u0308che, die ihm gegenu\u0308ber dem Verein daraus entstehen ko\u0308nnen, dass es anla\u0308sslich seiner Teilnahme am Vereinsbetrieb im Sinne von \u00a7 2 der Satzung und\/oder in Ausu\u0308bung von Funktionen innerhalb des Vereins Scha\u0308den erleidet. Dieser Verzicht gilt, gleich, aus welchem Rechtsgrund Anspru\u0308che gestellt werden ko\u0308nnen. Er erstreckt sich gleichzeitig auch auf solche Personen und Stellen, die aus dem Schaden selbststa\u0308ndig sonst Anspru\u0308che herleiten ko\u0308nnten.<br \/>2. Dieser Verzicht gilt nicht, soweit vorsa\u0308tzliches Handeln zum Schaden gefu\u0308hrt hat. Dieser Verzicht gilt auch insoweit und in dem Umfang nicht, wie der Verein Versicherungen fu\u0308r das Mitglied abgeschlossen und\/oder das jeweilige Risiko versichert hat.<br \/>3. Das Mitglied ist verpflichtet, sich u\u0308ber Umfang und Ho\u0308he der abgeschlossenen Versicherungen zu informieren und wei\u00df, dass es sich auch auf eigene Kosten zusa\u0308tzlich versichern kann, soweit eine Versicherung nicht oder nicht in dem Umfange besteht, die das Mitglied fu\u0308r ausreichend ha\u0308lt.<br \/>4. Die Mitglieder des gescha\u0308ftsfu\u0308hrenden Vorstandes werden bei der Ausu\u0308bung ihrer Gescha\u0308ftsfu\u0308hrung von der Haftung fu\u0308r einfache Fahrla\u0308ssigkeit freigestellt.<br \/>Das gilt auch fu\u0308r die U\u0308berwachung der Ta\u0308tigkeit hauptamtlicher und aller u\u0308brigen Mitarbeiter.<\/p><h4><strong>\u00a7 18 Datenschutz<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfu\u0308llung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten u\u0308ber perso\u0308nliche und sachliche Verha\u0308ltnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.<br \/>2. Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle fu\u0308r die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschu\u0308tzt.<br \/>3. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen u\u0308ber Nichtmitglieder werden grundsa\u0308tzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Fo\u0308rderung des Vereinszwecks nu\u0308tzlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwu\u0308rdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Absatz (2) Satz 4 gilt entsprechend. 2<br \/>4. Als Mitglied des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den HSB zu melden. U\u0308bermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausgeu\u0308bte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusa\u0308tzlich die vollsta\u0308ndige Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein u\u0308bermittelt. Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettka\u0308mpfen oder a\u0308hnlichen Veranstaltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Sportfachverba\u0308nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">5. Jedes Mitglied hat das Recht darauf,<\/p><p style=\"margin-left: 80px;\">a) Auskunft u\u0308ber die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,<br \/>b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,<br \/>c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen la\u0308sst,<br \/>d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelo\u0308scht werden, wenn die Speicherung unzula\u0308ssig war oder die Zwecke fu\u0308r die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,<br \/>e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,<br \/>f) seine Daten in einem strukturierten, ga\u0308ngigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">6. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst fu\u0308r den Verein Ta\u0308tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfu\u0308llung geho\u0308renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zuga\u0308nglich zu machen\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch u\u0308ber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus<\/p><h4><strong>\u00a7 19 Ehrungen<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Geehrt werden Mitglieder durch die Ernennung zum Ehrenmitglied (siehe \u00a7 4, 4. a) \u2013b)).<br \/>2. Ein ehemaliger 1. Vorsitzender kann zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenvorsitzender kann jeweils nur ein Mitglied sein. Der Ehrenvorsitzende hat das Recht, an den Sitzungen des erweiterten Vorstandes beratend teilzunehmen.<\/p><p>3.\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0a) Mitgliedern, die sich durch au\u00dfergewo\u0308hnliche Leistungen ausgezeichnet haben oder die dem Verein mindestens 20 Jahre ununterbrochen angeho\u0308ren und mindestens 10 Jahre ein Ehrenamt im Verein besonders verdienstvoll ausgeu\u0308bt haben oder ausu\u0308ben, kann die\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Goldene Verdienstnadel verliehen werden. Die Zahl der Tra\u0308ger der Goldenen Verdienstnadel wird auf 20 beschra\u0308nkt.<br \/>b) Mitgliedern, die sich besonders ausgezeichnet oder die mindestens fu\u0308nf Jahre ein Ehrenamt im Verein besonders verdienstvoll ausgeu\u0308bt haben oder ausu\u0308ben, kann die Silberne Verdienstnadel verliehen werden.<\/p><p>4.\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 a) Mitgliedern, die dem Verein 50 Jahre ununterbrochen angeho\u0308ren, wird die Goldene Ehrennadel verliehen.<br \/>b) Mitgliedern, die dem Verein 25 Jahre ununterbrochen angeho\u0308ren, wird die Silberne Ehrennadel verliehen.<\/p><p style=\"margin-left: 40px;\">5. Ehrungen sind grundsa\u0308tzlich auf der ordentlichen Mitgliederversammlung bekanntzugeben.<br \/>Alle Ehrungen sind zu protokollieren. Die Ehrungen werden wa\u0308hrend einer Mitgliederversammlung vorgenommen. U\u0308ber jede Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt und dem Geehrten zusammen mit der entsprechenden Nadel ausgeha\u0308ndigt.<\/p><h4><strong>\u00a7 20 Auflo\u0308sung des Vereins<\/strong><\/h4><p style=\"margin-left: 40px;\">1. Die Auflo\u0308sung des Vereins kann nur von einer ausschlie\u00dflich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zu ihr mindestens die Ha\u0308lfte aller ordentlichen Mitglieder erschienen ist.<br \/>2. Erscheint zu der Mitgliederversammlung nicht mindestens die Ha\u0308lfte aller ordentlichen Mitglieder, so hat der gescha\u0308ftsfu\u0308hrende Vorstand innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung zwecks<br \/>Auflo\u0308sung des Vereins einzuberufen, die dann ohne Ru\u0308cksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder entscheidet.<br \/>3. Die Auflo\u0308sung des Vereins kann nur mit einer 3\u20444 Mehrheit beschlossen werden.<br \/>4. Bei Auflo\u0308sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegu\u0308nstigter Zwecke fa\u0308llt das Vereinsvermo\u0308gen an den Hamburger Sport-Bund e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich fu\u0308r gemeinnu\u0308tzige Zwecke des Sports zu verwenden hat.<\/p><p><strong>Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.03.2019<br \/>Diese Satzung ist am 17.10.2019 in das Vereinsregister beim AG Hamburg eingetragen worden.<\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Satzung des SV West-Eimsbu\u0308ttel von 1923 e.V. \u00a0 \u00a7 1 Name, Sitz Der Sport-Verein West Eimsbu\u0308ttel von 1923 e.V. (Verein) wurde am 5. April 1923 gegru\u0308ndet und hat seinen Sitz in Hamburg. Der Verein ist gemeinnu\u0308tzig, rechtsfa\u0308hig und in das Vereinsregister unter VR 5489 beim AG Hamburg eingetragen. 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